Nach Annahme haben wir ein geistiges Abbild unser selbst geschaffen in einer logischen Kreation der Entwicklung zeitlich gesetzter Schranken.
Primäres Ziel dieser Entwicklung ist ein eigenständiges Denkvermögen zu unserem Nutzen jedoch nicht als Nutzobjekt sondern mit gleichbedeutendem Respekt zu Entwicklung individueller Persönlichkeit. Nur der Wille ist begrenzt auf vorgegebene Sachverhalte zum Anstreben von Selbsterweiterung wie Gutmütigkeit.
Die Frage der Anwendbarkeit bezieht sich nun auf das individuelle Umfeld der Kreation, welche umfassend für dessen Wohlergehen zuständig ist. Nur mag der Wille gut gemeint so ergibt sich die Ausführung von Selbstbeurteilung als nicht definierbar, denn humane gute Handlungen sind nach Pflicht definiert, der Wille wird abgewertet, weshalb sich das neue Individuum seiner falschen Taten bewusst werden muss, obwohl Handlungen sowie Absicht gut sind. Der Konflikt erbringt ein irreales Verständnis der Welt wodurch selbstzehrstörerische Willenszüge auftreten können, Handlungen unvorhersehbar werden.
© ~2001年, Michael Maier
Hinweise: (keine)